Zur Beantragung der Fahrerlaubniserteilung muss der Fahrschüler
nachweisen, dass er an einem Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen
teilgenommen hat. Ziel des Kurses ist es, die Fahrschüler in die Lage zu
versetzen, in Notfällen Leben zu retten. Wichtig ist, dass sich der
Fahrschüler auch traut, das gelernte im Notfall anzuwenden und dass den
Fahrschülern bewusst wird, dass durch ihre Hilfe ein Menschenleben
gerettet werden kann.